SMS am Steuer führt bei Unfall zu höherer Verkehrsstrafe Bayrisches Oberstes Landesgericht (AZ: 1 St RR67/03)

Wird eine SMS während der Fahrt versendet, kann dies im Falle eines Unfalls zu einer höheren Verkehrsstrafe führen. Dies gilt auch, wenn der Unfall nicht durch das Versenden der SMS verursacht wurde. Die Verwendung von Mobiltelefonen hinter dem Steuer zeigt eine erhebliche Verantwortungslosigkeit. Sie muß deshalb bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Aktueller Fall:

Herr X übt schon einige Jahre seinen Beruf als LKW-Fahrer aus. Man kann ihm also nicht vorwerfen es fehle Ihm an der nötigen Erfahrung als LKW-Fahrer. Zugegeben steigt er hin und wieder übermüdet auf seinen LKW. So auch in dieser Nacht.

Da er auf Grund eines Unfalls nur langsam voran kommt, ist es besonders schwer, die Augen offen zu halten. Glücklicherweise bekommt er mehrere SMS von einem befreundeten Brummi-Fahrer, die er auch promt beantwortet. Als sich die Autoschlange wieder in Bewegung srtzt, passiert es dann: Er fährt auf ein Auto vor ihm auf und tötet dadurch die Fahrerin. In der ersten Gerichts-Instanz verurteilte man ihn zu einer Freiheitsstrafe - auch deshalb weil er durch das Verschicken der SMS abgelenkt war. Landolf Laster hält dies für falsch und geht in Berufung. Doch das Bayrische Oberste Landesgericht aber hielt an dem Urteil fest.