Zusammenstoß mit Überholer - Linksabbieger trägt Schuld

Herr Meier ist auf dem Weg zu seiner Familie. Entspannt fährt er mit seinem neuen Mercedes durch die Lande - immer deutlich langsamer als erlaubt. Nach einiger Zeit ist er kurz vor dem seinem Grundstück angekommen. Er muss nur noch nach links in einen Feldweg abbiegen.

Herr Meier schaut in den Spiegel, alles frei, denkt er sich, setzt den Blinker und fährt nach links. Doch dabei kommt es zum Crash. Herr Meier hatte nämlich ein anderes Auto übersehen, dass gerade zum Überholen ausgeschert war.

Herr Meier weigert sich zu zahlen. Begründung: Der andere Wagen sei im toten Winkel gewesen, den habe er nicht sehen können. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte:

Wer nach links abbiegt und dabei mit einem überholenden Fahrzeug kollidiert, muss den überwiegenden Teil des Schadens tragen. Jeder Autofahrer hat sich vor dem Linksabbiegen nicht nur durch den Blick in den Spiegel, sondern notfalls mit einer Kopfdrehung zu überzeugen, dass kein Fahrzeug von hinten kommt.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt/M., Az.: 1 U 113/01